Ersatzwahl Finanzkommission - Stille Wahl

Nachdem während der gemäss § 30 a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen keine weiteren Vorschläge eingereicht wurden, hat das Wahlbüro, gestützt auf § 30 a Abs. 2 GPR, in stiller Wahl als gewählt erklärt:

  • Wyniger Gregor, 1978, von Köniz BE, Goldwandstrasse 31a, neu

Wahlbeschwerden gemäss §§ 66 ff. GPR sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Veröffentlichung

5408 Ennetbaden, 17. Oktober 2018             Wahlbüro Ennetbaden

Zurück zur Übersicht