Ersatzwahl Finanzkommission - Stille Wahl

Nachdem während der gemäss § 30 a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen keine weiteren Vorschläge eingereicht wurden, hat das Wahlbüro, gestützt auf § 30 a Abs. 2 GPR, in stiller Wahl als gewählt erklärt:
 

  • Rohe Philipp, 1965, von Ennetbaden AG, Terrassenweg 5, neu
     

Wahlbeschwerden gemäss §§ 66 ff. GPR sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
 

Publikation

Wahlbüro Ennetbaden

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