Auflage Baugesuche

Gemäss dem Baugesetz und der Sonderverordnung zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus erfolgt die Auflage von Baugesuchsakten bis auf weiteres elektronisch. Sämtliche Baugesuche werden auf der Gemeindehomepage publiziert. Der Zugang zur Einsichtnahme kann auf der Abteilung Bau und Planung unter 056 200 06 05 oder per Mail verlangt werden. Eine Einsichtnahme auf der Gemeinde kann nur in begründeten Fällen und nach vorheriger Absprache zugestanden werden.

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