Aufhebung Gräber

Aufhebung von Reihenerd- und Reihenurnenbestattungsgräbern

Weil die Grabesruhe abgelaufen ist, werden Anfang März 2019 die Erdreihengräber ER 1 - 12 und die Urnenreihengräber UR 849 - 888 auf dem Friedhof Ennetbaden aufgehoben. Es handelt sich dabei um Grabstätten, welche in der Zeit von 1986-1993 errichtet wurden.

Die Angehörigen der Verstorbenen haben grundsätzlich Anrecht auf den Grabstein und den Pflanzenschmuck. Wer davon Gebrauch machen möchte, hat das Grab bis 28. Februar 2019 auf eigene Kosten abzuräumen. Nach diesem Datum wird der gesamte Grabschild durch das Bauamt geräumt. Die Grabsteine werden zerstört und in eine Deponie abgeführt. Die entsprechenden Aufwendungen gehen zu Lasten der Gemeinde Ennetbaden.

Bei Unklarheiten erteilt die Bauverwaltung gerne Auskunft. Wir hoffen, dass Sie für die Aufhebung dieser Grabstätten Verständnis aufbringen.

Ennetbaden, 16. November 2018                                                                  Gemeinderat Ennetbaden

Zurück zur Übersicht