Antennenkonzept

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Beschwerde der Mobilfunkanbieter gutgeheissen und den Paragrafen 46 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) nicht genehmigt. Der Gemeinderat hat entschieden, auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu verzichten, da die Voraussetzungen für eine Gutheissung nicht gegeben sind. Es ist vorgesehen mit einer Arbeitsgruppe das Antennenkonzept zu aktualisieren und die neue 5G-Technologie zu berücksichtigen. Einwohner/-innen mit Fachwissen können sich bis Ende Januar bei der Gemeindekanzlei melden, wenn sie sich für eine Mitarbeit interessieren.

Zurück zur Übersicht