Feuerverbot im Wald und am Waldrand

09.07.2026

Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand!

Aufgrund der neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" gilt bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

 

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