Weiterhin Feuerverbot im Wald - Lockerung ausserhalb

Weiterhin Feuerverbot im Wald - Lockerung ausserhalb.
Zu Wäldern, Stoppelfeldern und Ähnlichem ist weiterhin ein genügender Abstand!

Die Niederschläge in den letzten Tagen haben zu einer weiteren Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Nach wie vor gibt es aber Gebiete im Kanton Aargau, welche nur wenige Niederschläge zu verzeichnen hatten. Entsprechend besteht weiterhin grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4).

Ausserhalb des Waldes ist unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen das Feuern wieder möglich. Dazu gehört insbesondere ein genügender Abstand zum Wald. Bei Wind ist wegen des möglichen Funkenflugs auf das Feuern zu verzichten.

Folgende Vorsichtsmassnahmen sind nach wie vor einzuhalten:

  • Feuern im Wald ist verboten.
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: 

 

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