Steuererklärung 2018

Ende Januar wurden die Formulare zur Steuererklärung 2018 in die Haushalte versendet. Die Einreichungsfrist, für Personen mit einer unselbständigen Tätigkeit, wurde wiederum auf den 31. März 2019 festgelegt. Sollte Ihnen die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung nicht möglich sein, kann, wie bereits in den Vorjahren, ein Gesuch um Fristerstreckung für die Steuererklärung übers Internet gestellt werden. Sie finden die eFristen-Online-Anwendung unter www.ag.ch/steuern.

Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihren individuellen "Code". Diesen Code finden Sie auf dem Steuererklärungsbogen, Seite 1, am linken Rand aufgedruckt. Selbstverständlich können Fristerstreckungsgesuche auch weiterhin telefonisch oder per Mail steueramt(at)ennetbaden.ch eingereicht werden.

Regelung

Bis 2017 (Steuererklärung)

Ab 2018 (Steuererklärung)

Mahngebühren bei Nichteinreichung der Steuererklärung

(§ 65a Abs. 1 StGV)

 

  • Keine Gebühren  auf Mahnungen
  • Erste Mahnung Steuererklärung: Fr. 35.— (ab Steuererklärung 2018)
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.— (ab Steuererklärung 2018)

Regelung

Bis 2018 (Kalenderjahr)

Ab 2019 (Kalenderjahr)

Mahn- + Umtriebsgebühren für Bezugshandlungen 

(§ 77a StGV)

  • Keine Gebühren auf Mahnungen und für Umtriebe bei Betreibungen (Achtung: zusätzliche Verrechnung zu den Betreibungs-kosten)
  • Mahnung Steuer- und Verzugs-zinsausstand (provisorisch / definitiv: Fr. 35.— (ab Steuerjahr 2019)
  • Betreibung Steuer- und Verzugszins-ausstand (provisorisch / definitiv): Fr. 100.— (ab Steuerjahr 2019)

Neuerungen

Der Grosse Rat hat am 21. November 2017 die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden neu (ab 1.1.2019) nachfolgende Gebühren erhoben:

Mahngebühren im Veranlagungsverfahren

Die Gebühren werden nur für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen erhoben. Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben. Mahnungen für Aktenergänzungen sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig. Erstmals erfolgt eine Gebührenerhebung somit für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen 2018 mit Versanddatum ab 2019.

Mahngebühren im Bezugsverfahren

Im Bezugsverfahren werden erstmals im Kalenderjahr 2019 ab dem Steuerjahr 2019 Gebühren erhoben (Mahngebühren und Gebühren für die Umtriebe bei der Betreibung). Die Gebühr von CHF 35.-- wird bei Mahnungen für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben. Die Gebühr beträgt CHF 100.--.

Fakturierung der Mahngebühren

Die Rechnungsstellung der Mahngebühren im Veranlagungsverfahren erfolgt auf der definitiven Steuerrechnung des betreffenden Steuerjahres und wird separat ausgewiesen (mit entsprechendem Hinweis auf der Rückseite der Steuerrechnung). Im Bezugsverfahren bleibt es beim bisherigen Verfahren: Einerseits erfolgt der Versand der provisorischen Rechnung 2019 im Februar 2019. Die Steuern 2019 sind nach wie vor bis zum 31. Oktober 2019 zu bezahlen (§ 223 Abs. 1 StG). Andererseits wird vorgängig den steuerpflichtigen Personen, welche die Einkommens- und Vermögenssteuern noch nicht bezahlt haben, im September 2019 noch eine Verfallsanzeige zugestellt. Dies noch ohne Kostenfolgen. Die Mahnungen von definitiven oder provisorischen Steuerbeträgen sowie von Verzugszinsen erfolgen mit der vorstehend genannten Gebühr (CHF 35.--).

EasyTax 2018

Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2018 können Sie wiederum die Software "EasyTax" nutzen. Das Programm kann unter www.ag.ch/steuern kostenlos heruntergeladen werden. Sollten Sie eine CD benötigen, kann diese gratis beim Gemeindesteueramt bezogen werden. Nutzen Sie die Einreichungsmöglichkeit der Online-Übermittlung (Teil- oder Vollübermittlung mit Belegen). Sie schonen damit die Umwelt und reduzieren die Scankosten der Gemeinde. Besten Dank.

Hotline EasyTax

Sollten Sie mit der Anwendung von EasyTax Probleme haben, steht Ihnen wieder die Hotline EasyTax unter 062 / 835 25 55 oder easytax@ag.ch gerne zur Verfügung. Die Hotline ist vom 1. Februar bis 30. April 2019 in Betrieb (Mo/Mi/Fr 08.30 – 11.30 Uhr; Di/Do 13.30 – 16.30 Uhr).

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