Prämienverbilligung 2022

Für die Anmeldung der Krankenkassenprämienverbilligung 2022 stellt die SVA Aargau sämtlichen anspruchsberechtigten Personen laufend und automatisch ein Schreiben mit dem Zugang für die Online-Anmeldung zu. Die SVA-Zweigstelle Ennetbaden händigt keine Antragsformulare aus, ist aber gerne bei der Online-Anmeldung von Personen behilflich, die über keinen Internetzugang verfügen. Die für die Berechnung notwendige rechtskräftige Steuerveranlagung ist für alle Personen diejenige des aktuellen Anspruchsjahres minus drei Jahre. Für die Prämienverbilligung 2022 ist somit die Veranlagung 2019 notwendig. Bei Partnerhaushalten bilden die Steuerveranlagungen beider Personen die Basis für die Anspruchsberechnung. Die bisherige Einreichefrist bis Ende Mai entfällt. An deren Stelle tritt die sogenannte Verwirkungspflicht bis 31. Dezember des Antragsjahres. Nach diesem Datum verfällt der Leistungsanspruch.

Bei Veränderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse gilt das elektronische Änderungsverfahren. Die SVA Aargau stellt auf telefonische oder schriftliche Anfrage hin ein Schreiben mit einem Zugangscode für die Online-Meldung zu. Finanzielle und persönliche Änderungen können bis zur Verwirkungsfrist am 31. Dezember gemeldet werden.

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