Pflanzenschutzmittel im Grundwasser

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat den Verkauf und Einsatz von Chlorothalonil (Pflanzenschutzmittel) ab Januar 2020 verboten. Die Bewertung des BLV im Dezember 2019 hatte ergeben, dass alle Abbauprodukte (Metaboliten) des Chlorothalonils relevant sind. Für diese Stoffe gilt somit der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser. Die Hauptabbauprodukte von Chlorothalonil sind die Chlorothalonilsulfonsäure R417888 und das Abbauprodukt R471811. Das BLV empfiehlt, Trinkwasserfassungen neu auf beide Abbauprodukte zu untersuchen. In Ennetbaden liegen die Chlorothalonil- und Chlorothalonilsulfonsäurewerte unter der Bestimmungsgrenze. Das zweite Abbauprodukt R471811 allerdings ist messbar und die Konzentration beträgt zwischen 0,1 und 0,2 Mikrogramm pro Liter. Das heisst, sie liegt leicht über dem Höchstwert. R471811 ist von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) auf die toxikologischen Eigenschaften untersucht worden. Basierend auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen hat sich das Abbauprodukt zwar als relevant, aber nicht als krebserregend erwiesen. Gemäss Mitteilung des BLV besteht keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung aufgrund von Chlorothalonil-Metaboliten. Konsumentinnen und Konsumenten können Trinkwasser weiterhin ohne Einschränkungen konsumieren. Trinkwasser ist weiterhin ein sicheres Lebensmittel. Ein Verbot des Einsatzes von Chlorothalonil wird zu einem Rückgang der Konzentration seiner Metaboliten im Grundwasser führen. Die Regionalwerke AG Baden haben ein Monitoring eingerichtet, das den Verlauf der Konzentration im Trinkwasser aufzeigt.

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