Kanalisationsverlegung Kirche

Bauherr/in: Einwohnergemeinde Ennetbaden

Bauprojekt: Kanalisationsverlegung Kirche;
                     Temporäre Rodung für Verlegung der Kanalisation

Das für das obige Baugesuch erforderliche Rodungsgesuch wird gemäss § 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen, vom 9. August 2019 bis 9. September 2019 in der Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Ennetbaden öffentlich aufgelegt.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendung erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendung zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.

Veröffentlichung gem. Art. III der Gemeindeordnung

5. August 2019                                                                                                                  Gemeinderat Ennetbaden

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