Informationen zur Steuererklärung 2021 und prov. Steuerrechnung 2022

Ende Januar wurden die Formulare zur Steuererklärung 2021 in die Haushalte versendet. Die Einreichungsfrist, für Personen mit einer unselbständigen Tätigkeit, wurde wiederum auf den 31. März 2022 festgelegt.

Sollte Ihnen die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung nicht möglich sein, kann, wie bereits in den Vorjahren, ein Gesuch um Fristerstreckung für die Steuererklärung übers Internet gestellt werden. Sie finden die eFristen-Online-Anwendung unter www.ag.ch/steuern.


Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihren individuellen "Code". Diesen Code finden Sie auf dem Steuererklärungsbogen, Seite 1, am linken Rand aufgedruckt. Selbstverständlich können Fristerstreckungsgesuche auch weiterhin telefonisch oder per Mail steuern(at)ennetbaden.ch eingereicht werden.  Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Beantragung einer Fristverlängerung nach Ablauf der Einreichungsfrist gebührenpflichtige Mahnungen riskieren. Zu Ihrer Sicherheit wird jede Fristverlängerung schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

 

Neuerungen

Per 1. Januar 2021 traten einige steuerliche Neuerungen in Kraft. Folgende drei Neuerungen sind dabei hervorzuheben:

Wegfall der Unterschrift bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung

Neu kann die mit EasyTax 2021 ausgefüllte und elektronisch übermittelte Steuererklärung ohne Unterschrift eingereicht werden. Das bisher zwingend notwendige Quittungsblatt wird nicht mehr erstellt und Sie müssen bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung somit kein Dokument mehr ausdrucken, unterschreiben und einreichen. Belege welche nicht online übermittelt werden müssen dem Gemeindesteueramt im Steuererklärungsbogen (Umschlag) eingereicht werden. Bitte reichen Sie nur Belegkopien ein. Die Retournierung von Belegen ist nicht möglich.


Covid-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ergeben sich diverse steuerrechtliche Fragen (unter anderem zu Homeoffice und den abzugsfähigen Berufskosten), welche in einem Informationsblatt zusammengefasst beantwortet werden. Dieses Merkblatt ist einsehbar auf www.ag.ch/steuern und gültig für die Jahre 2020 und 2021.


Gold und andere Edelmetalle

Die Erfassungen von Gold und anderen Edelmetallen sind neu im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen.

 

EasyTax 2021

Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2021 können Sie wiederum die Software "EasyTax" nutzen. Das Programm kann unter www.ag.ch/steuern kostenlos heruntergeladen werden. Wie im Vorjahr stehen keine CD-ROM mehr zur Verfügung. Wir bitten Sie die Software direkt online herunterzuladen.

Nutzen Sie die Einreichungsmöglichkeit der Online-Übermittlung (Teil- oder Vollübermittlung mit Belegen). Sie schonen damit die Umwelt und reduzieren die Scankosten der Gemeinde. Besten Dank.

Hotline EasyTax

Sollten Sie mit der Anwendung von EasyTax Probleme haben, steht Ihnen wieder die Hotline EasyTax unter 062 / 835 25 55 oder easytax(at)ag.ch gerne zur Verfügung.
Die Hotline ist vom 1. Februar bis 29. April 2022 in Betrieb (Mo/Di 13.30 bis 16.30 Uhr; Mi/Do/Fr 08.30 – 11.30 Uhr).

Für technische Anliegen bitten wir Sie direkt mit der Hotline in Kontakt zu treten. Bei fachlichen Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuern (056 200 06 04 / steuern@ennetbaden.ch) wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Allgemeine Informationen zur provisorischen Steuerrechnung 2022

Im Februar haben Sie die provisorische Steuerrechnung 2022 erhalten. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung nur die zugestellten Einzahlungsscheine, da in der aufgedruckten Referenznummer das entsprechende Steuerjahr codiert ist und die Zahlungen so direkt dem Steuerkonto 2022 gutgeschrieben werden. Falls Sie nicht via Online Banking zahlen und die Einzahlungsscheine nicht ausreichen, können per E-Mail finanzen(at)ennetbaden.ch jederzeit weitere bestellt werden.

Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig) kontaktieren Sie bitte das Steueramt steuern(at)ennetbaden.ch und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung.

Vergütungszins für Vorauszahlungen
Sämtliche, vor dem 31. Oktober geleisteten, Akontozahlungen (auch Ratenzahlungen) an die provisorischen Steuern werden mit einem Vergütungszins von 0.1 % honoriert. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.

Vergütungszins für Überzahlungen
Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins von 0.1% gutgeschrieben. Offensichtliche Überzahlungen können von der Gemeinde jederzeit zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.

Verzugszins
Die provisorischen Steuern 2022 sind am 31. Oktober 2022 zur Zahlung fällig. Für Ausstände wird ab 01. November 2022 ein Verzugszins von 5.1% berechnet und es können Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Die Verzugszinsrechnung wird Ihnen nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuerrechnung 2022 zugestellt.

Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern bereits bei Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Benötigen Sie Hilfe, finden Sie im Internet unter www.budgetberatung.ch Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.

 

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