Hundetaxe 2022

Jeder in der Gemeinde gehaltene Hund, der das Alter von drei Monaten erreicht hat, muss in die Hundekontrolle eingetragen werden. Die Jahresgebühr beträgt CHF 120. Für die in der Zeit zwischen 1. November und 1. Mai taxpflichtig werdenden Hunde beträgt die erste Taxe die Hälfte. Die Rechnung für die Hundesteuer 2022 wird Ende April an alle Hundehalter geschickt.

Damit wir unsere Hundekontrolle aktuell halten können, bitten wir Sie, uns jeweils mitzuteilen, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu im Besitze eines Hundes sind. Auch ein Hundewechsel muss uns gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass die Tierhalter verpflichtet sind, den Tod eines Hundes innert 10 Tagen den Einwohnerdiensten (056 200 06 02 / einwohnerdienste(at)ennetbaden.ch) zu melden.

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