Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros

Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Nachnominationsfrist

 

 

Da für das Wahlbüro die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Ennetbaden zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am Mittwoch, 20. Januar 2016, 16.30 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

 

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

 

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros wurde folgende Kandidatin angemeldet:

 

-          Pauli, Annina, 1992, von Bischofszell TG und

           Alchenstorf BE, Goldwandstrasse 29, SP

 

Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

 

 

 

 

5408 Ennetbaden, 15.01.2016

Wahlbüro Ennetbaden

 

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