Aufhebung Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben eine weitere Beurteilung der aktuellen Wetterlage vorgenommen. Das von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das geltende Brandschutzrecht, erlassene Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern ist aufgehoben. Niederschläge und tiefere Temperaturen haben zu einer leichten Entspannung der Lage geführt. Trotzdem besteht in Teilen des Kantons eine erhebliche Waldbrandgefahr. Gebietsweise wurden nur geringe Niederschlagsmengen gemessen. Die Bevölkerung wird daher ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen auch nach dem Ende des  Feuerverbots strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und bei starkem Wind und/oder Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich versichern, dass das Feuer auch tatsächlich erloschen ist.
  • Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald.

Die für Brandschutz und Sicherheit zuständigen Behörden danken der Bevölkerung für das bisher gezeigte Verständnis und die disziplinierte Einhaltung der angeordneten Massnahmen. Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten kann sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Brände zu vermeiden. Die Bevölkerung wird zudem gebeten, sich über weitergehende durch lokale Behörden ausgesprochene Feuerverbote zu informieren und diese einzuhalten. Die zuständigen Stellen der AGV und des Kantons werden die Lage weiter beobachten und bei grundsätzlich veränderter Situation erneut Massnahmen beraten.

Merkblatt

Gefahrenstufe 3 - Merkblatt

 

 

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