Anpassung Energieförderbeiträge

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Energiekommission per 1. Juni 2022 eine Anpassung am Anhang A "Fördermassnahmen" zum Energieleitbild 2020 vorgenommen. In der Vergangen­heit wurden Grauwasseranlagen zur Nutzung des Regenwassers für Hausinstallationen und Garten mit ei­nem Speichervolumen von mindestens 2 m3, ohne Berücksichtigung der Investi­tionskosten, mit einem Förderbeitrag von pauschal CHF 5'000 unterstützt. In der Praxis stellte sich jedoch heraus, dass dieser Betrag im Vergleich zu allen anderen Fördermassnahmen zu hoch ange­setzt war. Der Grund dafür ist, dass insbesondere Regentanks für die Gartenbewäs­serung oft ver­hältnismässig preisgünstig realisiert werden können. Demgegenüber sind sanitäre Hausin­stallationen, z.B. für WC-Spülungen oder Waschmaschinen, in der Regel aufwendig und dem­entsprechend teuer. Um dieser Unterscheidung in der Förderpraxis gerecht zu wer­den, wird der Förderbeitrag für Grauwasseran­lagen laut angepasstem Reglement neu in Abhängigkeit von den Investitionskosten berechnet (Anhang A; Fördermassnahmen; 4.2.4 Grauwasseranlagen ab 2 m3: 30 % der Investitionskosten, maximal aber CHF 5'000). Alle Informationen zum kommunalen Energieförderprogramm der Gemeinde Ennetbaden finden Sie am Onlineschalter der Abteilung Bau und Planung. 

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