SCHRIFTZUG
Gemeinde Ennetbaden
Grendelstrasse 9
5408 Ennetbaden
Tel. 056 200 06 01
 
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Alles auf einen Blick

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    Abfallentsorgung

    Diverse Informationen und Daten zur Abfallentsorgung finden Sie im Entsorgungskalender.

     

    Ansprechpartner: Bauverwaltung oder Bauamt 

     

     

    Entsorgungskalender

     


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    Abmeldung / Wegzug

    Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Auszugsdatum. Für die Abmeldung müssen Sie

    persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:

     

    Schweizer und Schweizerinnen

    • Niederlassungsausweis / Meldebestätigung
    • Identitätskarte / Pass

     Ausländerinnen und Ausländer

    • Ausländerausweis
    • Pass / Personalausweis

    Ansprechspartner: Einwohnerkontrolle

     


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    Adressänderung innerhalb Ennetbaden

    Bitte teilen Sie uns die Adressänderung persönlich am Schalter oder schriftlich (per Brief oder Mail) mit folgenden Angaben mit:

    • neue Adresse
    • Umzugsdatum
    • Einfamilienhaus oder Wohnung
    • Bei Wohnung: Angabe Stockwerk, Lokation (links, rechts, etc.), Zimmerzahl, Wohnungsvorgänger

    Bei Ausländern und Ausländerinnen muss der Ausländerausweis zur Adressänderung
    abgegeben werden.

     

    Ansprechspartner: Einwohnerkontrolle

     


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    Adressauskunft

    Aus Datenschutzgründen erteilt die Einwohnerkontrolle keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von Fr. 20.-- erhoben. Folgende Auskünfte können erteilt werden:

     

    Einfache Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort. Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mitgesandt werden oder zumindest der Grund der Anfrage genannt werden.


    Erweiterte Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Heimatort, Postleitzahl, Ort, Zuzugsdatum, Zuzugsort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).

     

    Ansprechspartner: Einwohnerkontrolle

     


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    AHV-Beiträge ohne Erwerbstätigkeit - Anmeldung Nichterwerbstätige

    Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21 Jahre alt werden, mit dem Entrichten von AHV-Beiträgen beginnen. Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen keine persönlichen Beiträge entrichten, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist und das doppelte des jährlichen Mindestbeitrages entrichtet. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.

     

    Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

     


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    AHV-Rente - Anmeldung

    Die Anmeldung für die AHV-Rente muss 3 - 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden. Ein Vorbezug der AHV-Rente um 1 - 2 Jahre ist möglich, wobei die Rente für die Dauer des gesamten Rentenbezugs gekürzt wird. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.

     

    Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

     


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    AHV/IV-Rente reicht nicht aus - Ergänzungsleistungen

    Lassen Sie das Budget durch die Gemeindezweigstelle SVA überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.

     

    Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

     


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    Amtliches Publikationsorgan

    Gemäss § III der Gemeindeordnung erfolgen die vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Anschlagkasten beim Gemeindehaus. Zusätzlich sind in den lokalen Tageszeitungen, zur Zeit die Aargauer Zeitung, die Gemeindeversammlungsbeschlüsse, die Wahl der Lehrkräfte, die Ausschreibung von neu zu besetzenden hauptamtlichen Stellen, Baugesuche sowie Verkehrsbeschränkungen zu publizieren.

     

    Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

     


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    Anmeldung / Zuzug

    Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Einzugsdatum. Bevor die Anmeldung in Ennetbaden erfolgen kann, müssen Sie sich bei Ihrer früheren Wohngemeindeabmelden. Für die Anmeldung ist

    ein persönliches Erscheinen notwendig. Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen:

     

     

    Schweizer/innen

    • Pass oder Identitätskarte
    • Heimatschein (reps. Heimatausweis bei Nebenwohnsitz in Ennetbaden)
    • Mietvertrag / Untermietvertrag
    • Aktueller Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
    • Familienbüchlein (falls verheiratet)
    • Scheidungsurteil (falls geschieden)
    • Geburtsscheine bei unehelichem/n Kind/ern
    • Dienstbüchlein Militär / Zivilschutz (falls dienstpflichtig)

     

     

    Ausländische Staatsangehörige

      

    Zuzug aus dem Kanton Aargau:

    • Ausländerausweis
    • Pass
    • Mietvertrag / Untermietvertrag
    • Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
    • Geburtsschein
    • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
    • Scheidungsurteil (falls geschieden)
    • Geburtsscheine der zuziehenden Kindern 

     Zuzug aus einem anderen Kanton:

    • Ausländerausweis
    • 1 Foto
    • Pass / Personalausweis
    • Mietvertrag / Untermietvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
    • Geburtsschein
    • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
    • Scheidungsurteil (falls geschieden)
    • Geburtsscheine der zuziehenden Kindern

      Zuzug aus dem Ausland

    • 2 Fotos
    • Pass
    • Mietvertrag / Untermietvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
    • Geburtsschein
    • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
    • Scheidungsurteil (falls geschieden)
    • Geburtsscheine der zuziehenden Kindern

    Ansprechspartner: Einwohnerkontrolle

     


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    Arbeitsamt der Gemeinde - Tätigkeit

    Das Arbeitsamt bestätigt lediglich die Personalien auf dem Anmeldeformular zur Arbeitslosigkeit. Alle weiteren Schritte regelt das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) selbständig.

     

    Ansprechpartner: Arbeitsamt

     


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    Arbeitslos und ausgesteuert - Unterstützung

    Frühzeitig mit der Jugend- und Familienberatung Kontakt aufnehmen. Diese benötigen verschiedene Unterlagen und Angaben zur persönlichen/finanziellen Situation und füllen zuhanden der Sozialbehörde ein entsprechendes Gesuch aus.

     

    Ansprechpartner: Jugend- und Familienberatung

     


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    Arbeitslos, was nun?

    Melden sie sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt der Gemeinde. Dort wird Ihnen ein Anmelde-formular ausgestellt. Mit diesem werden Sie dann ersucht, unverzüglich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV  persönlich vorbeizugehen. Melden Sie sich so früh wie möglich persönlich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde. Warten Sie nicht, bis die Kündigungszeit abgelaufen ist, denn die Arbeitslosenkasse zahlt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit Taggelder erst ab dem Tag der Anmeldung aus. Wenn Sie sich also bereits vor der effektiven Arbeitslosigkeit anmelden, verlieren Sie keine Taggelder.

     

    Für die Vorsprache beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Anmeldeformular der Gemeinde
    • Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
    • Versichertenausweis (AHV-Karte)
    • Kopie des Kündigungsschreibens
    • Kopie letzter Arbeitsvertrag
    • Aktuelles Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome, Bewerbungsschreiben)

    Ansprechpartner: Arbeitsamt 

     


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    Arbeitsvertrag

    Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich dann nach dem OR (Obligationenrecht) auch wenn kein schriftliche Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.

     

    Rechtliche Auskünfte erteilt Ihnen das Arbeitsgericht Baden, Ländliweg 2, 5400 Baden (056 200 13 10). 

     

    Ansprechpartner: Arbeitsamt 

     


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    Auszug aus ihrem Individuellen Konto (IK)

    Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich oder über www.sva-ag.ch unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem Individuellen Konto (IK) verlangen.

     


    B
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    Baugesuche - Baubewilligungspflicht für:

    Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.

     

    Ansprechpartner: Bauverwaltung

     


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    Bauvorhaben - Verfahrensdauer

    Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projekts durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.

     

    Ansprechpartner: Bauverwaltung

     


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    Beglaubigung Unterschriften und Dokumente

    Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Kosten für 1 Beglaubigung: Unterschrift eines Einwohners Fr. 10.-- (mit Stempel) oder Fr. 20.-- (eigene Formulierung), Beglaubigung von Dokumenten: Erste Seite Fr. 10.-- jede weitere Fr. 2.--.

     

    Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

     


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    Bestattungsarten

    Die Bestattung von Einwohnern erfolgt unentgeltlich, mit Ausnahme der Kosten für ein Familiengrab. Für die Bestattungen von Auswärtigen sind die Angehörigen, die eine Bestattung auf dem Friedhof Ennetbaden verlangen, in vollem Umfang kostenpflichtig. Die Höhe der einmaligen Grabgebühr sowie andere anfallende Kosten werden in der Gebührenordnung festgelegt.

     

    Für die unentgeltliche Beisetzung bestehen folgende Möglichkeiten:

    • Erdreihengrab
    • Urnenreihengrab
    • Urnenbeisetzung in bestehenden Reihengräbern
    • Gemeinschaftsgrab (Urne) mit Namensnennung auf kleinem Urnenstein
    • Gemeinschaftsgrab (Urne) mit Namensnennung auf grosser Schriftplatte
    • Gemeinschaftsgrab ohne Namensnennung

     Für die Beisetzung gegen Entgelt:

    • Erdreihengrab für Auswärtige
    • Urnenreihengrab für Auswärtige
    • Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung auf kleinem Urnenstein für Auswärtige
    • Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung auf grosser Schriftplatte für Auswärtige
    • Gemeinschaftsgrab ohne Namensnennung
    • Urnen-Familiengrab 
    • Familiengrab für 2 bis 4 Erdbestattungen

    Friedhofreglement

    Fotodukumentation Friedhof

     

    Ansprechpartner: Bestattungsorganisation

     


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    Besuchsaufenthalt aus visumspflichtigen Ländern- Visum

    Der Visumsantrag ist bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland einzureichen. Händigt die Schweizer Vertretung dem Besucher eine Garantieerklärung aus, ist diese an den Garanten in der Schweiz (Gastgeber) weiterzuleiten. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung von der Einwohnerkontrolle visieren lassen. Die Einwohnerkontrolle leitet die Garantieerklärung ans Migrationsamt Aarau weiter. Die Kosten betragen Fr. 60.85.

     

    Antragsformular

    Merkblatt

     

     Ansprechspartner: Einwohnerkontrolle 

     


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    Betreibungsauskunft

    Eine Betreibungsauskunft kann aus Datenschutzgründen nicht telefonisch erteilt werden. Der Betreibungsauszug muss persönlich oder mittels schriftlichem Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt angefordert werden. Die Kosten für einen Auszug belaufen sich auf Fr. 17.00. Dieser muss persönlich beim Betreibungsamt abgeholt werden.

     

    Handelt es sich um einen Betreibungsauszug einer anderen Person, so muss ein Einsichtsinteresse geltend gemacht werden. Ein solches ist insbesondere gegeben, wenn jemand die Kreditwürdigkeit von Vertragspartnern abklären will. Der Interessennachweis ennetbaden.w-4.ch/typo3/backend.phpist durch Verträge, Offerten, Bestellscheine und dergleichen zu erbringen.

     

    Ansprechpartner: Betreibungsamt

     


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    Betreibungsformulare

    Hier können Sie verschiedenen Formulare im Betreibungswesen downloaden.

     

    Ansprechpartner: Betreibungsamt

     


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    Betreibungsgebühren

    Forderungs-Betrag Fr. - Gebühr

    • bis 100 - 17.00
    • bis 500 - 30.00
    • bis 1'000 - 50.00
    • bis 10'000 - 70.00
    • bis 100'000 - 100.00
    • bis 1'000'000 - 200.00
    • über 1'000'000 - 410.00

    Ansprechpartner: Betreibungsamt

     


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    Betreibungsregisterauszug

    Für die Erlangung des eigenen Betreibungsauszugs genügt der Nachweis der Identität. Der Auszug kann persönlich beim Betreibungsamt oder schriftlich unter Beilage einer Kopie der Identitätskarte oder des Reisepasses bezogen werden. Ebenfalls möglich ist es, dass ein Dritter den Betreibungsauszug mit einer schriftlichen Vollmacht beim Betreibungsamt bezieht.

     

    Handelt es sich um einen Betreibungsauszug einer anderen Person, so muss ein Einsichtsinteresse geltend gemacht werden. Ein solches ist insbesondere gegeben, wenn jemand die Kreditwürdigkeit von Vertragspartnern abklären will. Der Interessennachweis ist durch Verträge, Offerten, Bestellscheine und dergleichen zu erbringen.

     

    Ansprechpartner udn Bestellungen: Betreibungsamt

     


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    Bienennest entfernen

    Bei Bienennestern ist ein Imker und nur in Ausnahmefällen (erschwerte Zugänglichkeit,etc.) die Feuerwehr aufzubieten.

     

    Zuständige Imker:

     

    Aloisi Oliverio

    Martinsbergstrasse 43

    5400 Baden

    Tel: 056 222 96 61

      

    Kurt Honegger

    Mühlbergweg 4

    5400 Baden

    Tel: 056 221 67 30

     


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    Brandfall - Verhalten

    Ruhe bewahren, aber nach dem Grundsatz handeln:
    Alarmieren - Retten - Löschen

     

    Alarmieren:
    Telefon Nr. 118 an Feuerwehr-Alarmstelle, Ort, genaue Adresse und Namen angeben.
    Wo und was brennt. Gefährdete Personen benachrichtigen.

     

    Retten:
    Menschen und Tiere retten. Nie ohne Atemschutzgeräte in rauchgefüllte Räume gehen = Erstickungsgefahr.

     

    Löschen:
    Wenn möglich.

     

    Ansprechpartner: Stützpunktfeuerwehr Baden

     


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    Brandschutz

    Ausführliche Informationen über den Brandschutz im Kanton Aargau sind bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) erhältlich.

     

    Ansprechpartner: Bauverwaltung

     


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    Brennholz

    Brennholz (trocken) für den Sofortverbrauch kann beim Stadtforstamt Baden, Tel. 056 200 82 58 bestellt werden. Preise, Lieferbedingungen und weitere Informationen sind unter www.wald.baden.ch, Rubrik "Aktuell" zu finden.

     

    Die Gemeinde führt jedes Jahr vor Weihnachten eine Bestellaktion für frisch geschlagenes Brennholz durch. Dieses Angebot ist sehr preisgünstig (Fr. 70.-- pro Ster), erfordert aber einen entsprechenden Abhol-, Verarbeitungs- und Lageraufwand. Bitte benutzen Sie das Bestellformular des jeweils im Dezember versandten Flugblattes.


    E
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    Eheprobleme - Interkonfessionelle Eheberatungsstelle des Bezirks Baden

    Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
    Tel. 056 222 44 80

    Zuständig für: Beratung und Begleitung bei Eheproblemen.

     

     


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    Erbgangsurkunden

    Seit 1. November 2005 werden keine Erbgangsurkunden mehr ausgestellt. Diese wurde durch die Erbbescheinigung ersetzt, und kann beim Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz des Erblassers mittels Formular bestellt werden.

     


    F
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    Fahrzeuge einlösen

    Informationen finden Sie direkt auf der Homepage des Strassenverkehrsamtes.

     


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    Fischereibewilligung

    Gesuche und Eingaben sind an das Bezirksamt, Mellingerstrasse 207, 5405 Baden-Dättwil, Tel. 056 / 200 12 12, Fax 056 / 200 12 13, zu richten.

     


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    Flexi-Abo

    Die Gemeinde Ennetbaden bietet keine SBB-Tageskarten an. Umliegende Gemeinden wie Wettingen oder Baden geben GA-Flexi-Cards auch an Auswärtige ab.

     


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    Frühzeitige Pensionierung - Flexibles Rentenalter

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher bezogen werden, wobei die Rente auf Lebzeiten gekürzt wird. Eine Informationsbroschüre erhalten Sie bei der SVA Aargau.

     

    Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

     


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    Führerausweise

    Informationen über Führerausweise finden Sie auf der Homepage des Strassenverkehrsamtes.

     


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    Fundbüro

    Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf der Einwohnerkontrolle abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.

     

    Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle 

     


    G
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    Gemeindeammann - Sprechstunden

    Termine sind via Gemeindekanzlei zu vereinbaren. 

     


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    Giftschein

    Für den Erwerb eines Giftscheines wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Verkäufer (z.B. Apotheke). Dabei sind Ausweispapiere mitzubringen.

     


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    Grabfonds

    Die Angehörigen, welche ein Grab nicht selbst bepflanzen oder dafür nicht selbst einen Gärtner beauftragen möchten, können für die Dauer der Grabesruhe bei der Gemeindekanzlei einen Grabfonds eröffnen. Die Héhe des Fondsbetrages richtet sich unter Berücksichtigung eines Minimalansatzes nach den Wünschen der Angehörigen.

     

    Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

     


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    Grabzeichen

    Auf Wunsch der Angehörigen organisiert die Bestattungsorganisation unentgeltlich ein Grabkreuz mit Beschriftung (Ausnahme: Gemeinschaftsgrab). Dieses kann später durch ein anderes Grabzeichen ersetzt werden. Für Auswärtige Personen wird ebenfalls ein solches Grabkreuz gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt.

     

    Über die Grabsteine bestehen Vorschriften in Bezug auf Grösse, Material und Gestaltung (Bestattungs- und Friedhofreglement). Entwürfe für Grabzeichen und Grabzeichenänderungen sind vom Ersteller dem Gemeinderat zum Entscheid vorzulegen. Mit dem Gesuch ist eine Zeichnung im Doppel, Massstab 1:10, mit Bezeichnung des Materials und der Art der Bearbeitung einzureichen.

     

    Grabzeichen auf Erdbestattungsgräbern dürfen frühestens 9 Monate nach der Beisetzung, auf Urnengräbern nach 3 Monaten gesetzt werden.

     

    Ansprechpartner: Bauverwaltung

     


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    Grundbuchauszüge

    Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt::

     

    Grundbuchamt Baden

    Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden

    Telefon  056 200 09 40

    Fax         056 200 09 59

    E-mail   GBABaden@ag[dot]ch

     

    Ansprechpartner: Grundbuchamt Baden

     


    H
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    Handlungsfähigkeitszeugnis

    Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und kann im Online-Schalter direkt bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

     

    Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

     


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    Hundemarken

    Die Hundekontrollmarken werden auf der Einwohnerkontrolle herausgegeben. Die Marken müssen bis 31. Mai bezogen werden. Die Kosten betragen Fr. 100.--/Jahr.

     

    Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist der Einwohnerkontrolle sowie der Datenbank (ANIS) Meldung zu erstatten. (Link siehe Startseite Einwohnerkontrolle)

     

    Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden und in der zentralen Datenbank Animal Identity Service (ANIS) in Bern registriert sein. Der Tierarzt setzt den Mikrochip ein und meldet dies an die zentrale Datenbank.

     

    Ausbildung Hundehalter/innen

    Hundetrainer/innen in Ihrer Region

    weitere Informationen

     

    Ansprechspartner: Einwohnerkontrolle

     


    I
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    Identitätskarte (IDK) für Schweizer

    Eine persönlich Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle ist unerlässlich (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter). Bitte bringen Sie folgende Dokumente / Unterlagen mit:

    • Passfoto (Anforderungen gemäss Fotomustertafel, nicht älter als 1 Jahr)
    • alte Identitätskarte
    • Verlustschein der Polizei (nur bei Verlust der IDK)

    Fotomustertafel

     

    Gültigkeitsdauer

    Erwachsene: 10 Jahre

    Kinder bis 18 Jahre: 5 Jahre

     

    Gebühren

    Erwachsene: Fr. 70.00

    Kinder: Fr. 35.00

     

    Ausstellungsdauer

    ca. 15 Arbeitstage

     

    Ausweisverlust

    Der Verlust der IDK ist der Stadtpolizei Baden oder der Kantonspolizei zu melden. Für die Bestellung einer neuen IDK ist in diesen Fällen die von der Polizei ausgestellte Verlustanzeige vorzulegen.

     

     

    Ansprechspartner: Einwohnerkontrolle 

     


    J
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    Jugend- und Familienberatung - Dienstleistungen

    Beratung bei persönlichen, familiären und erzieherischen Fragen oder Problemen. Es werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten. Die Jugend- und Familienberatung weist Personen, wenn notwendig oder von ihnen gewünscht, an spezifischen Fachstellen weiter oder arbeitet mit diesen Stellen zusammen. Ausserdem erstellt die Jugend- und Familienberatung Gesuche um materielle Hilfe.

     

    Ansprechpartner: Jugend- und Familienberatung

     


    K
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    Kaminfegerdienst

    Ausführliche Informationen über den Brandschutz im Kanton Aargau sind bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) erhältlich.

     

    Die Feuerungskontrolle und die Holzfeuerungskontrolle sind aufgrund der schweizerischen Umwelt-schutzgesetzgebung von den Gemeinden durchzuführen. Die Koordination liegt bei der Abteilung für Umwelt im Departement Bau Verkehr und Umwelt des Kanton Aargau.

     

    Der Regierungsrat bestimmt den kantonalen kantonalen Höchsttarif, dessen Struktur für die Gemeindetarife verbindlich ist.

     

    In der Gemeinde Ennetbaden ist die Bauverwaltung für Fragen zum Kaminfegerdienst zuständig.

     

    Ansprechpartner: Bauverwaltung

     


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    Kehrichtsäcke - Verkaufsstellen

     Die Ennetbadener Kehrichtsäcke erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen: 

    • Einwohnerkontrolle, Grendelstrasse 9, Ennetbaden
    • Finanzverwaltung, Grendelstrasse 9, Ennetbaden
    • Café Intercity, Sonnenbergstrasse 5, Ennetbaden
    • Coop City, Bahnhofstrasse 20, Baden
    • Coop Langhaus, Kiosk, Bahnhof Baden
    • Coop Supermarkt, Dorfstrasse 17, Ehrendingen
    • Migros Nussbaumen, Markthof, Obersiggenthal
    • Post Center Baden, Bahnhofstrasse 31, Baden
    • Stadtbüro Baden, Rathausgasse 1, Baden
    • Vita Drogerie AG, Landstrasse 115, Wettingen

    Die Grösse und Preise der Abfallsäcke können dem Entsorgungskalender entnommen werden. 

     


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    Krankenkassenprämienverbilligung

    Aufgrund der Steuerzahlen wurden Personen ermittelt, welche möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Diese Personen haben ein Antragsformular zugestellt erhalten. Weitere Formulare sind bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Einreichefrist ist der 31. Mai. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der Krankenkassenpolice des laufenden Jahres und der letzten def. Steuerveranlagung der Gemeindezweigstelle SVA einzureichen.

     

    Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

     


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    Kündigungsfrist

    Während der Kündigungsfrist müssen Sie Stellen suchen und diese Bemühungen unbedingt aufschreiben (Kopien der Bewerbungen machen). Die Bewerbungskopien sind im Falle einer Arbeitslosigkeit dem Regionalen Arbeitsvermittlungs-zentrum RAV vorzuweisen.

     

    Ansprechpartner: Arbeitsamt 

     


    L
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    Leitfaden Todesfall

    Mit dem Leitfaden Todesfall möchten wir Ihnen in dieser schweren Zeit mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen.

     

    Ansprechpartner: Bestattungsorganisation

     


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    Leumundszeugnis

    Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.

     

    Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

     


    M
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    Militär

    Für Fragen zum Militärdienst wenden Sie sich bitte an:

     

    DGS Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB)

    Kreiskommando

    Rohrerstrasse 7

    Postfach

    5001 Aarau

    Telefon 062 835 31 10

     

    Kreiskdo.ambCAhsucxVNix3Ej@ag.ugmEti77A4xbFhch

    www.ag.ch/dgs


    O
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    Oranger ESR-Einzahlungsschein

    Bei Verlust des Einzahlungsscheines muss unbedingt ein neues Exemplar auf der Finanzverwaltung angefordert werden, ansonsten die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden kann.

     

    Ansprechpartner: Finanzverwaltung

     


    P
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    Parkkarten

    Für die markierten offenen Parkplätze können Berechtigte eine Parkierungsbewilligung beziehen, womit zeitlich unbeschränkt parkiert werden kann. Berechtigt für den Bezug einer Parkkarte sind Personen mit gesetzlichem Wohn- oder Geschäftssitz in der Gemeinde Ennetbaden, die über keinen eigenen Parkplatz verfügen. Die gleiche Regelung gilt für Handwerker, Besucher, Wochenaufenthalter und Inhaber von Firmenfahrzeugen.

     

    Als Parkierungsbewilligung wird den Berechtigten eine zeitlich beschränkte gültige Parkkarte abgegeben. Die Parkkarten können auf der Einwohnerkontrolle bezogen werden und die Kosten betragen:  

    • 1/2 Jahr = Fr. 240.--
    • 1 Jahr = Fr. 480.--

    Bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarte wird die Gebühr für die nicht in Anspruch genommenen vollen Kalendermonate zurückerstattet.

    In Ausnahmefällen kann eine Bewilligung für eine kürzere Dauer erteilt werden.

     

    Reglement über die Parkraumbewirtschaftung 

     

    Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle 

     


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    Parksituation Ennetbaden

    Das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist tagsüber von Montag bis Samstag (Werktage) zeitlich beschränkt und wo nicht mit Parkscheibe zulässig, gebührenpflichtig mittels Parkuhr oder Parkkarte. Auch das regelmässige nächtliche Abstellen von Fahrzeugen bedarf einer gebührenpflichtigen Parkkarte.

     

    An Werktagen werden für offene Parkplätze Gebühren in der Zeit zwischen 07.00 und 19.00 Uhr erhoben.

     

    Reglement über die Parkraumbewirtschaftung

     

    Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle

     

     


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    Pass für Schweizer

    Der Pass 10, der provisorische Pass (Notpass) sowie das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) können nur noch beim Kantonalen Passamt in Aarau beantragt werden. Der Antrag kann telefonisch oder über das Internet gestellt werden. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist eine persönliche Vorsprache beim Passbüro notwendig.

     


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    Plakatanschlag

    Das Anschlagen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Über Gebühren und Vorgehen gibt die Gemeindekanzlei Auskunft.

     

    Ansprechpartner: Gemeindekanzlei

     


    R
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    Ratenzahlungen Steuern

    Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Ratenbezahlung Ihrer Steuern.

     


    S
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    Sonderabfälle

    Jeweils am 1. Samstag des Monats von 09.00 bis 11.00 Uhr und jeden Freiag von 14.00 bis 17.00 Uhr können beim Bauamtsmagazin spezielle Abfälle wie zum Beispiel Bauschutt, Leuchtstoffröhren, Styropor usw. kostenlos entsorgt werden.

     

    Alte Kühlschränke, Computer, Tiefkühlgeräte usw. können kostenlos bei allen Verkaufsstellen abge-

    geben werden.

     

    Weitere Informationen über Sonderabfälle finden Sie im Entsorgungskalender.

     

    Ansprechpartner: Bauverwaltung oder Bauamt 

     


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    Sozialdienst

    Der Sozialdienst ist der Gemeindekanzlei angegliedert. Er ist für den Vollzug der Anordnungen des Gemeinderates zuständig.Der Sozialdienst erarbeitet mit den Betroffenen Möglichkeiten zur Problem-

    lösung oder weist sie an geeignete Stellen weiter. Zudem ist der Sozialdienst auch verantwortlich für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber. Der Sozialdienst arbeitet eng mit der Jugend- und Familienberatung Baden zusammen. Für die persönliche Beratung ist die JFB Baden zuständig.

     

    Telefon                      

    056 / 200 06 01

    Fax

    056 / 221 59 04

    eMail

    gemeindekanzleiCAhsucxVNix3Ej@ennetbaden.ugmEti77A4xbFhch

     

    Jugend- und Familienberatung
    Pro Infirmis
    Pro Senectute (zuständig für Hilfesuchende im AHV-Alter)

     


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    Sozialversicherungen / AHV - Informationen

    Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie auf der Homepage der SVA Aargau.

     


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    Stelle frei?

    Freie Stellen sind dem RAV Baden, Rütistrasse 3, 5400 Baden, zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.

     

    Ansprechpartner: RAV Baden 


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    Steuerbezug

    Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

     


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    Steuern - Zahlungsschwierigkeiten (Stundungsgesuch)

    Für einen Zahlungsaufschub (Stundung) mit oder ohne Ratenzahlung ist bei der Finanzverwaltung ein detailliertes und begründetes Gesuch schriftlich einzureichen. Am Besten verwenden Sie direkt dieses Formular des Kantonalen Steueramtes. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Finanzverwaltung.

     


    T
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    Todesfall im Spital

    Die Angehörigen melden den Todesfall so rasch wie möglich der Einwohnerkontrolle (Bestattungsor-ganisation) Tel. 056 200 06 02.Für die Festlegung eines Beisetzungstermins müssen die Angehörigen persönlich bei der Einwohnerkontrolle erscheinen, welche die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Das Familienbüchlein und/oder weitere Personenstandsdokumente sind zur Besprechung mitzubringen.

     

    Ansprechpartner: Bestattungsorganisation

     


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    Todesfall zu Hause

    Als erstes ist unverzüglich ein Arzt anzurufen. Hat dieser den Tod festgestellt, ist der Todesfall der Bestattungsorganisation, Tel. 056 200 06 02, zu melden. Für die Festlegung eines Beisetzungstermins müssen die Angehörigen persönlich beider Einwohnerkontrolle (Bestattungsorganisation), erscheinen. Dort wird die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Die ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Bespechung mitzubringen.

     

    An den Wochenenden und Feiertagen kann ein Todesfall dem Bestattungsinstitut Harfe, Baden-Dättwil, Tel. 056 493 23 13 gemeldet werden.

     

    Ansprechpartner: Bestattungsorganisation

     


    U
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    Unentgeltiche Rechtsauskunft

    Öffentliche, unentgeltliche Rechtsauskunft, ohne Voranmeldung:
    jeden Dienstag von 12.00 bis 13.00 Uhr
    im Stadthaus, Rathausgasse 1, 5400 Baden, Sitzungszimmer 2. Stock

     

    Weitere Informationen

     

     


    V
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    Versichertenausweis (AHV-Ausweis) - Erstausstellung oder Verlust

    Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.

     

    Ansprechpartner: Gemeindezweigstelle SVA

     


    W
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    Wespennest entfernen

    Kleinere Wespenneste können mit einem Wespenspray (kein Insektenspray verwenden), welcher in jeder Drogerie gekauft werden kann, selber beseitigt werden. Der Wespenspray ist am frühen Morgen, wenn es noch kühl ist, einzusetzen. Dann befinden sich die meisten Wespen im Nest. Den ganzen Spray gebrauchen und am nächsten Tag das Nest in einem Plastiksack entsorgen.

     

    Wenn Sie das Wespennest nicht selber entsorgen möchten, wenden Sie sich bitte ans Bauamt Ennetbaden, welches Sie gegen eine Pauschalgebühr unterstützt: 

     

    Bauamt Ennetbaden

    Walter Bertschi

    079 404 47 25

    Email: bauamt.ennetbaden(at)bluewin.ch