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Steueramt
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Definitive Steuerrechnung
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Definitive Steuerrechnung
Die Steuerdeklarationen werden durch das Steueramt laufend verarbeitet. Grundsätzlich gilt: je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, desto schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird durch das Kant. Steueramt überprüft und freigegeben. Auch andere steuerliche Sachverhalte können eine schnelle Verarbeitung verzögern. Sollten Sie noch keine definitive Steuerveranlagung erhalten haben, informieren Sie sich beim Steueramt. Das Dossier wird so rasch als möglich bearbeitet oder Sie werden über das weitere Vorgehen in Kenntnis gesetzt.
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Provisorische Steuerrechnung
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Provisorische Steuerrechnung
Anfangs Februar jedes Jahr werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Diese werden auf der Grundlage der letzten Veranlagungen erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie eine neue prov. Rechnung anfordern.
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Steuerberechnung
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Steuerberechnung
Die zu erwartenden Steuern können Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramts unter www.steuern.ag.ch berechnen.
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Steuererklärung mit Easy Tax 2002
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Steuererklärung mit Easy Tax 2002
Wieder wird ein PC-Programm für das Ausfüllen der Steuererklärung gratis angeboten. Im Programm wurden Verbesserungen vorgenommen. Das Programm hilft mit einem Frage - Antwort - System durch die Steuererklärung. Das gibt Sicherheit, dass alle erforderlichen Angaben gemacht werden und verhindert unnötig Zeit zu verlieren für nicht zutreffende Positionen. Das Programm ist mandantenfähig, d.h. es kann auch für das Ausfüllen mehrerer Steuererklärungen verwendet werden. Die Daten können abespeichert werden und stehen für die nächste Steuererklärung als Grundlage zur Verfügung. Das Programm ist kostenlos erhältlich durch Herunterladen vom Internet und der Adresse www.steuern.ag.ch oder als CD-Rom beim Gemeindesteueramt und bei jeder aargauischen Poststelle
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Steuererklärung, konkrete Anfrage
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Steuererklärung 2002; Gegenwartsberechnung
Steuererklärung 2002; Gegenwartsberechnung
Ende Januar 2003 wurde die Steuererklärung 2002 zugestellt. Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2002 ihren Wohnsitz im Kanton Aargau hatten.
Das Steuerformular steht im Einklang zur Wegleitung und zeigt mit klaren Hinweisen und Anregungen auf, wie das Ausfüllen des Steuererklärungformulars vereinfacht werden kann.
Bitte denken Sie daran: Je genauer die Steuererklärung ausgefüllt wird und je vollständiger sie samt den Hilfsblättern sowie den erforderlichen Belegen eingereicht wird, umso weniger besteht Anlass für die Steuerbehörden weitere Abklärungen vorzunehmen.
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Steuererklärung, konkrete Anfrage
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Steuererklärung Einreichung
Der Abgabetermin für die Steuererklärung ist auf den 31. März festgesetzt. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, muss ein schriftliches Fristverlängerungsgesuch eingereicht werden. Fristerstreckungsgesuche werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt werden.
Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.
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Steuerfüsse; Konkrete Aargau
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Steuerberechnung
Sind Sie interessiert über die Höhe ihrer persönlichen Steuerbelastung? Möchten Sie Vergleiche zu anderen Gemeinde vornehmen? Sie können die zu erwartenden Steuern online berechnen lassen. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes. Die Steuerfüsse der Gemeinde Ennetbaden setzen sich für das Jahr 2008 wie folgt zusammen: Kantonssteuern 109 %, Gemeindesteuern 100 %, Kirchensteuer Römisch katholisch 18 %, Evangelisch reformiert 18 %, Christkatholisch 20 %. Ab 1. Januar 2009 beträgt der Gemeindesteuerfuss 95%. Die übrigen Sätze bleiben unverändert.
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Steuerregisterauszug bestellen
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Steuerregisterauszug
Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online hier bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf dem Steueramt abgeholt oder per Post zugestellt werden.
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Steuerveranlagung, konkrete Anfrage
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Steuerveranlagung / Rechtsmittel "Einsprache"
Die Einsprache ist schriftlich innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission zu richten (per Briefpost). Details über das Vorgehen entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Steuerrechnung. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
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