Zivilstandsamt
Familienbüchlein Familienbüchlein
Das Familienbüchlein gibt Auskunft über den Bestand der Familie. Es wird anlässlich der Ziviltrauung von Zivilstandsamt des Trauungsortes ausgestellt. Für Schweizer Bürger kann es auch zu jedem anderen Zeitpunkt vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt werden. Das Familienbüchlein ist der Einwohnerkontrolle bei der Anmeldung vorzuweisen. Bei Geburten ist es dem Spital abzugeben, damit es nachgetragen werden kann. Familienbüchlein bestellen
Familienschein Familienschein
Der Familienschein gibt verbindlich Auskunft über die Personalien von Schweizer Personen, insbesondere auch über Mitglieder der Familie. Der Familienschein wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Er wird meist für die Ermittlung der gesetzlichen Erben verwendet; er kann aber auch für die Eheschliessung angefordert werden. Familienschein bestellen
Geburt, Bestellung Vornamensbüchlein Geburt zu Hause
Die Geburt zu Hause muss persönlich durch den Kindsvater oder eine weitere bei der Geburt anwesende Person innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden. Das Familienbüchlein und die Geburtsmitteilung der Hebamme oder des Arztes sind mitzunehmen. Zusätzlich die Dokumente, wie sie in der Rubrik „Geburt im Spital“ aufgeführt sind, mitzubringen.
Geburt, Bestellung Vornamensbüchlein Geburt im Spital
Die Geburt im Spital wird durch das Spital gemeldet. Schweizer Staatsangehörige haben daher beim Eintritt in Spital oder Klinik der Patientenadministration abzugeben folgende Dokumente abzugeben:
Ledige Mütter
Personenstandsausweis (Bezug beim Zivilstandsamt am Heimatort) Wohnsitzbestätigung und Identitätsnachweis (Pass, Identitätskarte) Anerkennungsschein (wenn Kind der unverheirateten Mutter vor Geburt durch Vater anerkannt wurde)
Verheiratete Mütter
Familienschein (Bezug beim Zivilstandsamt am Heimatort) Wohnsitzbestätigung
Dokumente für ausländische Staatsangehörige
Ledige Mütter
Geburtsschein mit Elternnamen Pass und Ausländerausweis Ledigkeitsbescheinigung Anerkennungsschein (wenn Kind der unverheirateten Mutter vor Geburt durch Vater anerkannt wurde)
Verheiratete Mütter
Familienbüchlein oder Heiratsurkunde Pässe und Ausländerausweis von Mutter und Vater Geschiedene oder verwitwete Mütter Eheschein und Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum) oder Todesschein des Ehegatten Pass und Ausländerausweis
Heirat, Checkblatt Eheschliessung Schweizer mit Bestellformular Heirat von Schweizern
Schweizer Bürger können ab dem erreichten 18. Altersjahr heiraten. Zuständig für das Verfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnort eines der Brautleute. Die Brautleute benötigen einen Personenstandsausweis; sind gemeinsame Kinder vorhanden, ist je ein Familienschein anstelle des Personenstandsausweises zu bestellen. Diese Dokumente sind beim Zivilstandsamt des Heimatortes erhältlich und müssen bei der Anmeldung der Trauung neu ausgestellt sein. Zudem ist eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung und ein Ausweisdokument (Pass oder ID) vorzuweisen.
Heirat, Gebührenkatalog Heirat, die Kosten
Die Minimalgebühr für die standesamtliche Trauung beträgt für Schweizer Fr. 140.--. Bei Ausländern fallen zusätzliche Gebühren für die Aktenprüfung an.
Heirat, Genaue Auskunft über nötige Dokumente Heirat von Ausländern
Ausländer benötigen in der Regel einen Geburtsschein mit vollständigen Elternnamen (erhältlich am Geburtsort), eine Bescheinigung des Zivilstandes (erhältlich am Zuständigkeitsort), den gültigen Pass, den Ausländerausweis und eine Wohnsitzbescheinigung. Die Angaben sind jedoch von Staat zu Staat verschieden.
Personenstandsausweis, Bestellformular Personenstandsausweis
Dieser wird in der Regel für Eheschliessungen von Schweizer Bürgern benötigt. Die Ausstellung erfolgt durch das Zivilstandsamt des Heimatortes.
Todesfall, konkrete Anfragen Todesfall zu Hause
Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall der Einwohnerkontrolle (Tel. 056/200 06 02)anzuzeigen, welches die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Besprechung am nächsten Werktag mitzubringen.
Todesfall, konkrete Anfragen Todesfall im Spital
Der Einwohnerkontrolle ist am nächsten Werktag zu informieren. Dieses ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.
Was kostet ... Gebührenkatalog Zivilstandswesen Wieviel kostet was?