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Identitätskarte
13.02.2012
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Ab dem 1. März 2012 hätten die Identitätskarten (ID) neu auf dem Passamt bestellt werden müssen. So hatte es das Bunderecht vorgesehen. Doch im Kanton Aargau kann die ID weiterhin auf der Gemeinde bestellt werden. Der Bund befand, dass es keinen Sinn mache, die Bestellung der ID zentral zu regeln. Der Aargauer Regierungsrat reagierte umgehend und änderte noch im Dezember die Verordnung.
ID-Antrag
Für den Identitätskarten-Antrag bei der Einwohner-kontrolle müssen ein Passfoto sowie die alte ID-Karte zur Annullierung mitgebracht werden. Die Neubestel-lungen haben persönlich am Schalter zu erfolgen. Wer die alte ID verloren hat, muss zwingend einen Verlustschein der Polizei mitbringen. Kinder müssen ab 7 Jahren Ihren Antrag persönlich unterschreiben. Bei Personen unter 18 Jahre ist es notwendig, dass ebenfalls ein Elternteil den Antrag unterzeichnet.
Eine Ausnahme gibt es aber weiterhin: wer das Kombi-Angebot aus Identitätskarte und biometrischen Pass möchte, muss weiterhin auf das Passbüro in Aarau.
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