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Alterspolitik

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Alterspolitik
10.06.2011

Das neue kantonale Pflegegesetz verpflichtet die Gemeinden zur Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots der ambulanten und stationären Langzeitpflege mit dem nötigen regionalen Bettenangebot. Die regionale Pflegeheimkonzeption soll die Umsetzung aufzeigen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Förderung von altersgerechten und hindernisfreien Wohnungen sowie der Ausbau der ambulanten Dienste (Spitex), gemäss dem Grundsatz "ambulant vor stationär". Die Heime werden für ihren Pflegeaufwand durch Krankenversicherer, Patient/-in und Gemeinde mit öffentlich festgelegten Ansätzen abgegolten.

 

Die Pflegeheime müssen grundsätzlich aufgrund einer Vollkostenrechnung die Tarife für die Pension und Pflege festlegen und verrechnen. Zur Vollkostenrechnung gehört die Verzinsung und Amortisation sämtlicher Investitionen. Dank dieser betriebswirtschaftlichen Führung sollen durch die Gemeinden keine weiteren Defizite oder Investitionen übernommen werden. Die Gemeinden oder private Institutionen führen Pflegeheime eigenwirtschaftlich. Die Objektfinanzierung (Liegenschaften) durch die Gemeinden entfällt, da neu gesetzlich die Subjektfinanzierung gilt.

 

Diese neue Ausgangslage führt zu einer Neuausrichtung der Alterspolitik. Die Standortbestimmung des Gemeinderates, über welche die verschiedenen Gremien des Alterszentrums Kehl (AZK) und die Stadt Baden entsprechend informiert wurden, hat inbezug auf das AZK folgendes ergeben: 

  • - Die Mittel für die Aktienzeichnung bzw. die Baubeiträge von je Fr.450000.- für die AZK Betriebe AG (Pflegeerweiterung) und AZK Immobilien AG (Neubau "Wohnen im Alter"), gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 15. November 2007, sind einer neuen Verwendung zuzuführen. Dies nachdem die verschiedenen Gremien des AZK im November 2010 beschlossen haben, auf die Realisierung der Pflegeerweiterung zu verzichten.
  • - Auf die Mitfinanzierung des Neubaus "Wohnen im Alter" im AZK wird verzichtet. Die freiwerdenden Mittel sollen neu einer regionalen Trägerschaft für die Langzeitpflege und/oder für die Entschuldung der AZK Betriebe AG, gegen einen entsprechenden Nutzen für die Bevölkerung von Ennetbaden, verwendet werden.
  • - Sobald die neuen regionalen Strukturen bekannt sind, ist vorgesehen, der Gemeindeversammlung eine Vorlage zur Genehmigung zu unterbreiten. Der Gemeinderat geht davon aus, dass dies im Jahre 2012 möglich sein wird.


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