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Alterspolitik
10.06.2011
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Das neue kantonale Pflegegesetz verpflichtet die Gemeinden zur Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots der ambulanten und stationären Langzeitpflege mit dem nötigen regionalen Bettenangebot. Die regionale Pflegeheimkonzeption soll die Umsetzung aufzeigen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Förderung von altersgerechten und hindernisfreien Wohnungen sowie der Ausbau der ambulanten Dienste (Spitex), gemäss dem Grundsatz "ambulant vor stationär". Die Heime werden für ihren Pflegeaufwand durch Krankenversicherer, Patient/-in und Gemeinde mit öffentlich festgelegten Ansätzen abgegolten.
Die Pflegeheime müssen grundsätzlich aufgrund einer Vollkostenrechnung die Tarife für die Pension und Pflege festlegen und verrechnen. Zur Vollkostenrechnung gehört die Verzinsung und Amortisation sämtlicher Investitionen. Dank dieser betriebswirtschaftlichen Führung sollen durch die Gemeinden keine weiteren Defizite oder Investitionen übernommen werden. Die Gemeinden oder private Institutionen führen Pflegeheime eigenwirtschaftlich. Die Objektfinanzierung (Liegenschaften) durch die Gemeinden entfällt, da neu gesetzlich die Subjektfinanzierung gilt.
Diese neue Ausgangslage führt zu einer Neuausrichtung der Alterspolitik. Die Standortbestimmung des Gemeinderates, über welche die verschiedenen Gremien des Alterszentrums Kehl (AZK) und die Stadt Baden entsprechend informiert wurden, hat inbezug auf das AZK folgendes ergeben:
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